Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FloKI Consult e.U.
Inhaber: Ing. Florian Benjamin Steinwender, Sonnwendgasse 9, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
FN 678285 d, Landesgericht Klagenfurt · UID: ATU83203258 · Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der FloKI Consult e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers (Change Requests) werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz gesondert verrechnet und können vereinbarte Termine entsprechend verschieben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter zu bedienen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten), Zugänge und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (insbesondere Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Projektbeauftragung 50 % der Auftragssumme als Anzahlung fällig, der Rest nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung zur Abnahme. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) sowie der Ersatz notwendiger Mahn- und Inkassokosten als vereinbart. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
6. Termine und Fristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen bei verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglichen Änderungswünschen sowie bei Ereignissen höherer Gewalt (einschließlich Ausfällen von Drittanbietern, Netz- oder Plattformstörungen). Schadenersatzansprüche wegen Verzugs setzen grobes Verschulden des Auftragnehmers voraus.
7. Abnahme
Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen ab Bereitstellung, zu prüfen und Mängel schriftlich und konkret zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber die Leistung produktiv in Verwendung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Es gilt die Rügepflicht nach § 377 UGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Der Auftragnehmer leistet zunächst durch Verbesserung oder Austausch Gewähr; Preisminderung oder Wandlung kommen erst nach Fehlschlagen der Verbesserung in Betracht. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, geänderte Systemumgebungen, fehlerhafte Bedienung oder unterlassene Updates zurückzuführen sind. Regressansprüche im Sinne des § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende, aktuelle Datensicherung vorgenommen hat. Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Werken (Websites, Apps, Software, Konzepte, Designs) verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Für eingesetzte Open-Source-Komponenten und Lizenzen Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt jede Nutzung widerruflich.
11. Leistungen Dritter
Für Leistungen, Verfügbarkeit und Bedingungen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrierungsstellen, Cloud- und KI-Plattformen, Zahlungsdienste, Plugins, Schnittstellen/APIs) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Entsprechende Verträge kommen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande; laufende Kosten Dritter trägt der Auftraggeber. Preis- oder Leistungsänderungen dieser Anbieter berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Anpassung.
12. Besondere Bestimmungen für KI-Leistungen
Ergebnisse von Systemen künstlicher Intelligenz (z. B. Chatbots, KI-Agenten, automatisiert erzeugte Texte, Analysen oder Empfehlungen) werden maschinell erzeugt und können trotz sorgfältiger Konfiguration unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor deren Verwendung, Veröffentlichung oder geschäftlicher Entscheidung zu prüfen. Die Verantwortung für den produktiven Einsatz von KI-Systemen, deren Ausgaben sowie die Einhaltung der den Auftraggeber treffenden rechtlichen Pflichten (u. a. DSGVO, EU AI Act, Kennzeichnungs- und Informationspflichten) liegt beim Auftraggeber. Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar. Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Plattformen (z. B. OpenAI, Anthropic) sind vom Auftraggeber einzuhalten.
13. Wartung, Support und Betreuung
Laufende Wartung, Updates, Monitoring und Support sind nicht Bestandteil von Projektleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ohne Wartungsvereinbarung besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Aktualisierung oder Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen.
14. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien auf Verlangen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
15. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Name und Logo als Referenz zu nennen und umgesetzte Projekte in angemessener Weise (z. B. Website, Portfolio, Angebote) darzustellen. Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
16. Rücktritt und Stornierung
Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen, vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück oder storniert er das Projekt, sind bereits erbrachte Leistungen sowie der bis dahin angefallene Aufwand jedenfalls zu vergüten; geleistete Anzahlungen werden nicht rückerstattet, soweit ihnen erbrachte Leistungen oder gebundene Kapazitäten gegenüberstehen. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.